FAQ - Frequently Asked Questions
a b cd e f g h ij k l m no pq r s sch st tuv w xyz
Besteuerung private Leibrenten
Neue "Altersvorsorgeaufwendungen" für die "neue"
Basisrente - auch als "Rürup-Police" bezeichnet
Rechengrößen in der Sozialversicherung 2006
"Sonderausgabenabzug für die Basis-Rente bzw. auch Rürup-Rente"
Die Altersvorsorgeaufwendungen gibt es z u s ä t z l i c h zu den bereits bekannten
Vorsorgeaufwendungen. Diese "Vorsorgeaufwendungen alt" bleiben erhalten -
abzugsfähig sind für Kranken-, Renten, Unfall, Haftpflichtversicherungen
2.400 € für abhängig Beschäftigte und 1.500 € für nicht abhängig Beschäftigte.
Kennzeichnend für die Basis-Rente ist der Sonderausgabenabzug für
Altersvorsorgeaufwendungen, der 2006 bereits 62% beträgt und in den Folgejahren
bis auf 100% ansteigt.
Tabelle "Sonderausgabenabzug" Basisrente
| Fördergrenze 2006 | 62% aus 20.000 € p.a. | = 12.400 € p.a. |
| Fördergrenze 2007 | 64% aus 20.000 € p.a. | = 12.800 € p.a. |
| Fördergrenze 2008 | 66% aus 20.000 € p.a. | = 13.200 € p.a. |
| Fördergrenze 2009 | 68% aus 20.000 € p.a. | = 13.600 € p.a. |
| und später | jährl. steigend um 2%-Punkte - 100% ab 2025 | ... 20.000 € p.a. |
Bei der (Einkommens-) Steuererklärung senken die Altersvorsorgeaufwendungen
deutlich das zu versteuernde Einkommen. Im Gegenzug ist die spätere Rente,
wie die gesetzliche Rente auch, mit schrittweiser Steigerung in einer Übergangszeit
voll nachgelagert zu versteuern. Aktuell können 60% von maximal 20.000 €
geltend gemacht werden.
Tabelle "Bezug einer Basisrente als Ruheständler":
| Rentenbeginnalter | zu versteuernder Rentenanteil |
| 2005 | 50% |
| 2010 | 60% |
| 2015 | 70% |
| 2020 | 80% |
| 2025 | 85% |
| 2030 | 90% |
| 2035 | 95% |
| 2040 | 100% |
Beispiel zur Tabelle:
Ein Selbständiger mit einem Grenzsteuersatz von ~42% entschließt sich
monatlich 500 € in eine private "Rürup-Police" einzuzahlen - also 6.000 €
im Jahr. 62% also 3.720 € können in 2006 geltend gemacht werden - das
bedeutet eine Steuerersparnis von 1.562 €!
(Grob vereinfachte Darstellung)
Die Bescheinigung weist gegenüber Ihrem Arbeitgeber aus, dass Sie in einer
privaten Krankenversicherung versichert sind und beziffert die Höhe der Beiträge.
Auf dieser Basis erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags
als Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung im Rahmen Ihrer
Gehaltsabrechnung und der gültigen Höchstbeiträge
(siehe auch Arbeitgeberzuschuss) gutgeschrieben.
Arbeitgeberzuschuss
Arbeitnehmer erhalten 50% Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung vom Arbeitgeber.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte beträgt
236,91 € (2006) pro Monat. Der maximaler Arbeitgeberzuschuss für privat
Pflegepflichtversicherte beträgt 30,28 € (2006) pro Monat.
Beitragsbemessungsgrenzen "BBG"
Die "BBG"s sind Grenzen, bis zu denen Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen zu
entrichten sind - hier ein Überblick über die wichtigsten Grenzen - sie werden jährlich angepasst:
3.937,50 € (x12 = 47.250 € p. a. ) Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung,
bei höherem Einkommen besteht eine "freiwillige Versicherung" und damit die Möglichkeit in die
private Krankenversicherung zu wechseln
3.562,50 € Beitragsbemessungsgrenze der KV (korrekt Jahresarbeitsentgeltgrenze) -
bis zu dieser Grenze werden Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen erhoben -
der allgemeine Beitragssatz ("Durchschnitt") beträgt zur Zeit
13,3% in der GKV und 1,7% in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
5.250 € (x12 = 63.000 € p. a.) - bis zu dieser BBG werden Beiträge zu den gesetzlichen
Rentenversicherungen erhoben
Die c.i.c. beschreibt eine Gruppe von möglichen Haftungssituation für jegliches Gewerbe und
beschreibt damit eine Gruppe von klassischen Versicherungsfällen in Bezug auf die
Betriebs-/Geschäftshaftpflichtversicherung.
Demnach gibt es Situationen, in denen ein Geschäft/Firma/Selbständiger haftet, auch wenn im
umgangssprachlichen Sinn noch überhaupt keine Geschäftsverhandlung oder ein Kauf
stattgefunden hat.
Ein "prominentes" Beispiel:
Ein "Interessent" betritt die Terrasse einer Eisdiele und verletzt sich beim Sturz
über Ketten mit denen die Stühle zwecks Diebstahlschutz zusammengekettet sind.
Obwohl weder eine Bestellung oder ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, haftet
der Geschäftseigentümer, weil das Eintreten bzw. Anschauen der Ware bereits eine
Kontrahierung/Akquisition des Interessenten zum Abschluss eines Kaufvertrags darstellt.
Der Eigentümer haftet, weil er für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist - auch in der
Kontrahierungsphase.
Gemeint sind in den Sparten Hausratversicherung und Gebäudeversicherung insbesondere
der Einschluss der erweiterten Elementarschädenversicherung gegen die Gefahren
Überschwemmung des Versicherungsorts, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.
Ab 2005 wird der Ertragsanteil nur noch auf private Renten angewendet. Für private Rentenpolicen
der "dritten Schicht" (dies ist die ab 2005 nach dem AltEinkG die neue allgemeine Bezeichnung
für private Rentenversicherung) ergibt sich dadurch eine steuerliche Entlastung im Rentenbezug.
Tabelle Ertragsanteil:
| Rentenbeginn | bis 31.12.2004 | ab 01.01.2005 |
| 60 | 32% | 22% |
| 61 | 31% | 22% |
| 62 | 30% | 21% |
| 63 | 29% | 20% |
| 64 | 28% | 19% |
| 65 | 27% | 18% |
Beispiel zur Tabelle:
Eine 65-jährige Person erhält ab 2005 eine private Leibrente von einem Versicherungsunternehmen
von 1.000 € - dann sind verkürzt dargestellt 180 € als Einkommen zu versteuern. Liegt der Steuersatz
beispielsweise bei 35% entfallen also 63 € Einkommenssteuer auf 1.000 € Leibrente.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung entscheidet der Versicherungsnehmer
aus einer vorgegeben Menge von Investmentfonds selbst, wie sein Kapital angelegt wird.
Vom Sparbetrag wird wie bei klassischen Lebensversicherung der Anteil zur Deckung
der Kosten und zur Deckung des Risikoanteils (BUZ, Todesfall, Garantierenten, ... -
entsprechend dem integriertem Versicherungsschutz) abgezogen - für den Rest werden Anteile an
Investmentfonds erworben und für den Kunden verwaltet. Die Fondspolicen bieten den Vorteil, dass zu
geringen monatlichen Sparbeiträgen regelmäßig Fondsanteile von internationalen Investmentgesellschaften
erworben werden und gleichzeitig ein individuell passenden Versicherungsschutz vereinbart werden kann.
Die steuerlicher Behandlung erfolgt analog zu herkömmlichen Kapitallebensversicherungen.
Je nach Police und Anbieter kann trotz der Kapitalmarktabhängigkeit eine Garantiesumme vereinbart
werden.
In der privaten Unfallversicherung gibt es Tabellen, die Bestandteil der Versicherungsbedingungen sind,
nach denen die Schwere von dauerhaften Schäden durch einen Unfall bewertet werden.
Die Bewertung erfolgt unabhängig vom Einfluss der Verletzung auf die Fähigkeit einer Erwerbstätigkeit
nachzugehen und ist deshalb mit der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) und
dem dortigen Invaliditätsbegriff nicht vergleichbar.
Zusammen mit der Invaliditätssumme und der Invaliditätsstaffel/Progression ergibt sich die Summe
der Auszahlung bei Verlust der Funktion eines bestimmten Körperteils. Die Höhe der Zahlungen wird
meistens innerhalb der Versicherungsbedingungen als Tabelle dargestellt.
Die Unfallversicherung dient der Ergänzung der Berufsunfähigkeitspolice, weil zum einen in der BU meistens
nicht 100% des aktuellen Einkommens abgesichtet werden können und zum anderen ist der Kapitalbedarf
bei starken körperlichen Einschränkungen oft höher als im gesunden Zustand -
"Umbaumaßnahmen", "Abhängigkeit von Dienstleistern".
Kann eine Berufsunfähigkeitspolice aufgrund von gesundheitlichen Vorbelastungen nicht erworben werden,
sollte zumindest eine Absicherung für Unfallfolgen vorgenommen werden.
Hotelkosten können bei der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung mit eingeschlossen
werden. Bei Unbewohnbarkeit der Wohnung wird die Hotelunterbringung ihm Rahmen der in den
Versicherungsbedingungen ausgewiesenen Beträgen erstattet.
Der Begriff ist in der privaten Unfallversicherung anders belegt als bei der Unfallversicherung Ihrer
Berufsgenossenschaft (Pflichtversicherung bei Betrieben mit Arbeitnehmern!) - siehe auch Gliedertaxe
Kündigung bei Prämiensatzanpassungen
Bei Erhöhung des Prämiensatzes besteht in den meisten Versicherungsbedingungen gemäß des V
ersicherungsvertragsgesetzes ein Sonderkündigungsrecht. Besonders relevant sind in der Praxis
Kündigungen bei Kranken- und Kraftfahrzeugversicherungen. Es sind Kündigungsfristen zu beachten.
Es handelt sich um Renten, die an das Leben einer bestimmten Person geknüpft sind
bzw. lebenslang gezahlt werden.
In der privaten Rentenversicherung kann der Schutz auch auf Hinterbliebene ausgeweitet werden.
a) Tod des Versicherten während des Rentenbezugs:
Ihm Rahmen der "Rentengarantie (-zeit)" wird z.B. eine Mindestzahldauer der Rente ab Beginn
der Rentenzahlung festgelegt, die unabhängig vom Leben des eigentlich Rentenversicherten ist - Beispiel:
Rentenbeginn ab 65, Rentengarantie 15 Jahre - die Hinterbliebenen erhalten Rente bis der Versicherte
80 Jahre alt geworden wäre.
b) Tod des Versicherten vor Rentenbeginn:
Zusätzlich sollte in Rentenverträge die "Beitragsrückgewähr" eingeschlossen werden - die Hinterbliebenen
erhalten mindestens die einbezahlten Beiträge - in den meisten Tarifen auch die erwirtschafteten
Überschüsse - zurück.
Die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen
zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden sind im Rahmen der "Besonderen Bedingungen
für den Einschluss von Mietsachschäden" mitversichert - überprüfen Sie Ihre Police dahingehend!
Generell sind gemietete oder entliehene und geborgte Sachen nicht versichert - sie sind dem Eigentum
gleichgestellt.
Der Anspruch besteht in der Wiederbeschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte unabhängig
vom Alter und Gebrauchszustand. Die Neuwertversicherung findet Anwendung bei der Sachversicherung,
insbesondere in der Hausrat- und der Geschäftsinhaltsversicherung. Die Sachen müssen sich jedoch
in Gebrauch befinden. Für ausrangierte Sachen auf dem Dachboden oder im Keller wird der Zeitwert
ersetzt, welcher in der Praxis sehr nahe bei "Null" liegt.
Oft kommt es zur Unterversicherung, weil nicht beachtet wird, dass der Neuwert der
Versicherungssumme entsprechen muss und der derzeitige Kaufpreis von älteren Möbeln und
Gegenständen unterschätzt wird.
Bei der Definition einer Betriebseinrichtung sind manche Gegenstände nur schwer
versicherungstechnisch greifbar, weil zum einen ihr Wert schwer bestimmbar ist ("Datenträger")
und zum andern aus Risiko- und Prämiengründen nur eine begrenzte
Versicherungsmöglichkeit besteht ("Bargeld").
Eine ganze Reihe von Sachen mit ihrem entsprechenden Versicherungsschutz
wird deshalb in den "Pauschaldeklarationen" näher definiert. Pauschalierte Erstrisikoeinschlüsse
(Erstrisiko, d.h. der Schaden wird bis zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt
ohne Rücksicht darauf, ob die Versicherungssumme dem Gesamtwert der
versicherten Sachen entspricht) sind prämienfrei im Rahmen gewisser Prozente
und Höchstsummen mit eingeschlossen.
Bei Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung müssen die Pauschaldeklarationen intensiv
mit dem Betriebsinhaber/Versicherungsnehmer diskutiert werden.
Gemeint sind private Rentenversicherungen und Sparverträge, die entsprechend zertifiziert wurden.
Es gibt eine staatliche Förderung durch direkte Zuschüsse und steuerliche Erleichterungen
für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Insbesondere durch die festen Zuschüsse pro Familienmitglied ist die Riesterrente
für Familien geeignet, die keine hohe Steuerlast tragen und deshalb
nicht von Steuersparmodellen profitieren. In vielen Fällen ist sie auch für Beamte und
gut verdienende Familien lukrativ, da alternativ die Möglichkeit der vollen steuerlichen
Abzugsfähigkeit besteht!
Auch Ehepaare bei denen ein Partner selbständig ist und der andere angestellt bzw.
"Riesterfähig" ist sollten sich die Riesterförderung durchrechnen lassen.
Wer noch nicht über eine ausreichende private und betriebliche Altersvorsorge verfügt,
sollte sich eingehend beraten lassen.
Riester-Förderung im Überblick ab 2008 (nur bei Rentenpflichtversicherung):
Grundzulagen p. a.: 154 € Single, Ehepaar 308 €, 185 € pro Kind
Grundzulagen p. a. 2004 und 2005: 76 € Single, Ehepaar 152 €, 92 € pro Kind
Grundzulagen p. a. 2006 und 2007: 114 € Single, Ehepaar 228 €, 138 € pro Kind
Bis zu 4% der BBG können ab 2008 (€ 2.100 p.a.) steuerlich geltend gemacht werden -
übersteigt die Steuerersparnis den Zuschuss, wird die Differenz
vom Finanzamt erstattet
Am Beispiel einer Familie:
|
Förderjahr(e) |
Mutter |
Vater |
Kind 1 |
Kind 2 |
Summe |
|
2005 |
76 € |
76 € |
92 € |
92 € |
336 € |
|
2006/2007, jeweils |
114 € |
114 € |
138 € |
138 € |
504 € |
|
2008 und folgende |
154 € |
154 € |
185 € |
185 € |
678 € |
Selbstbehalte regeln den Anteil, den ein Versicherungsnehmer je nach Vertrag pro Versicherungsfall
und pro Jahr selbst begleichen muss. Üblich sind sowohl feste Höchstbeträge als auch
prozentuale Beteiligungen seitens des Versicherungsnehmers.
Der Selbstbehalt kann sich auf alle Gefahren innerhalb einer Police oder auf nur bestimmte Bereiche
in einer Police beziehen.
Da hierdurch Versicherungsunternehmen vom Verwaltungsaufwand bei Kleinstschäden entlastet
werden sind Verträge mit Selbstbehalt oft deutlich günstiger.
Das Schichtenmodell beschreibt anschaulich, wie eine Rentenversorgung aufgebaut sein soll. Die drei Schichten sind dabei nach
den prinzipiellen Fördermöglichkeiten (Steuern und ggf. Zulagen) aufeinander aufbauen geordnet.
1. Schicht:
Gesetzliche Rentenversicherung (BfA, LVA) u n d private "Rürup-Rente" (echte Rententarife ohne Übertragbarkeit und
ohne Möglichkeit der Kapitalauszahlung, dafür aber ab 2005 als Vorsorgeaufwendungen absetzbar)
2. Schicht:
Betriebliche Altersversorgung
(in den Durchführungswegen "Pensionskasse", "Unterstützungskasse", "Pensionsfonds", "Direktzusage")
u n d / o d e r "Riester-Verträge" (Wahlweise steuerlich absetzbar oder pauschale Förderbeträge)
3. Schicht:
Private Vorsorgeverträge ("Geringe Besteuerung des Ertragsanteils bei Renten",
"Besteuerung der Hälfte des Gewinns bei Kapitalauszahlung")
Schlüsselverlust kann im Zusammenhang mit Schließanlagen sehr teuer werden.
Berufsgruppen, wie Handwerker oder Lehrer, die regelmäßig Schlüssel von größeren Gebäuden mit
Schließanlagen übernehmen, sollten deshalb auf den Einschluss dieses Risikos in Ihre
Haftpflichtversicherungspolice achten.
Nach den Tarifwerken der Hausratversicherung ist eine Wohnung dann nicht ständig bewohnt,
wenn sich über 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht
in der Wohnung aufhält.
Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall
vom Versicherungsschutz ausgenommen (Klausel 7213).
In der Praxis ist dies insbesondere bei Rentnern, die sich regelmäßig längere Zeit im Ausland aufhalten,
Ferienwohnungen und Wochenendhäusern von Interesse.
Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht
Eine Unterversicherung besteht, wenn der Wert (meistens ist der Neuwert versichert) der am
Versicherungsort befindlichen versicherten Sachen höher ist als die Versicherungssumme.
Kommt es zum Schadenfall, wird bei einer bestehenden Unterversicherung der Schaden auch
nur anteilig beglichen, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt.
Ermitteln bzw. überprüfen Sie deshalb die Versicherungssumme regelmäßig mit Ihrem
Versicherungspartner, welcher entsprechende Formulare und seine Arbeitszeit zu Ihrer
Unterstützung kostenfrei bereit hält.
Wartezeiten haben im Rahmen der Rechtsschutzversicherung und der Krankenversicherung Bedeutung.
Krankenversicherung:
Allgemeine Wartezeit: 3 Monate
Spezielle Wartezeit: Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie
Wartezeiten können gegen eine ärztliche Untersuchung oder bei Anrechnung der Vorversicherungszeit - z.B. beim Übertritt von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erlassen werden. Da dies meist der Fall ist, kommt den Wartezeiten in der Praxis nur eine geringe Bedeutung zu.
Rechtsschutzversicherung:
In der Rechtsschutzversicherung besteht typischerweise für die Leistungsarten
Arbeits-Rechtsschutz
Führerschein-Rechtsschutz
Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz
Vertrags-Rechtsschutz
Kfz-Vertrags-Rechtsschutz
eine Wartezeit von 3 Monaten.
Bei einigen Anbietern von privaten Krankenversicherung und Zusatzversicherungen gibt es
typischerweise im Bereich Zahnersatz pauschalierte Höchstgrenzen für die Erstattungsfähigkeit
entsprechender Kosten. Die Grenzen sind normalerweise über drei bis zehn Jahre aufsteigend "gestaffelt".
Teilweise besteht der Versicherer auch im Rahmen der Gesundheitsprüfung auf die Vereinbarung einer
Zahnstaffel, wenn z.B. einige Zähne bereits geschädigt sind.
Rechengrößen Sozialversicherung 2006, vorläufig
|
|
alte BL [€] |
neue BL [€] |
|
vorläufiger Stand |
|
|
|
Bezugsgrößen (im Bereich der KV, PV gilt für die neuen Bundesländer die Bezugsgröße West)
Bezugsgröße – jährlich
Bezugsgröße - monatlich
|
29.400,00
2.450,00 |
24.780,00
2.065,00 |
|
Jahresarbeitsentgeltgrenzen Krankenversicherung
(allgemein) monatlich
Krankenversicherung
(allgemein) jährlich
Krankenversicherung
(Bestandsfälle PKV) monatlich Krankenversicherung
(Bestandsfälle PKV) jährlich
|
3.937,50
47.250,00
3.562,50
42.750,00 |
3.937,50
47.250,00
3.562,50 42.750,00 |
|
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
Kranken- und
Pflegeversicherung – monatlich Kranken- und
Pflegeversicherung – jährlich –
Rentenversicherung
(allgemein) – monatlich – Rentenversicherung
(allgemein) – jährlich –
Rentenversicherung
Knappschaft – monatlich - Rentenversicherung
Knappschaft – jährlich –
Arbeitslosenversicherung – monatlich –
Arbeitslosenversicherung – jährlich - |
3.562,50
42.750,00
5.250,00
63.000,00
(05)6.400,00
(05)76.800,00
5.250,00
63.000,00
|
3.562,50
42.750,00
4.400,00
52.800,00
4.400,00
52.800,00
4.400,00
52.800,00
|
|
Geringfügigkeitsgrenze |
400,00 |
400,00
|
|
Geringverdienergrenze Azubis |
325,00 |
325,00
|
|
Sachbezugswerte
Sachverzugswert für
freie Verpflegung – monatlich
Sachbezugswert für
freie Unterkunft - monatlich
Gesamtsachbezugswert
– monatlich –
|
(05)200,
(05)194,20
(05)394,5 |
200,
178,00
378, |
|
Mindestarbeitsentgelte Behinderte –
Kranken- und Pflegeversicherung – monatlich
Behinderte –
Rentenversicherung – monatlich –
|
(05)483,00
(051.932,00 |
483,00
1.624,00 |
|
freiwillige Versicherung
Mindestbemessungsgrundlage – allgemein –
Mindestbemessungsgrundlage – Existenzgründer –
Mindestbemessungsgrundlage – hauptberuflich Selbständige -
Regelbemessungsgrundlage - hauptberuflich Selbständige –
|
816,
1.225,00
1.837,5
3. |
816,
1.225,00
1.837,5
3.562,50 |
|
Höchstzuschuss für PKV – Mitglieder KV mit Anspruch auf
Krankengeld (bundeseinheitlich = 13,3 v. H.)
KV mit Anspruch ohne
Krankengeld (bundeseinheitlich = (05)12,9 v. H.) Pflegeversicherung
(bundeseinheitlich außer Sachsen) Pflegeversicherung
nur Bundesland Sachsen |
236,91
(05)227,36
30,28
12,47 |
236,91
227,36
30,28
12,47
|
|
Studentenbeitrag – Wintersemester
2003 / 2004 Krankenversicherung
– monatlich – Pflegeversicherung –
monatlich - |
4
7,92 |
43,
7,92
|
|
Regelbeitrag für Selbständige in
der RV – monatlich
Hinweis: berechnet
aus dem Beitragssatz. H. v. 19,5 v. H
|
(05)470,93 |
395,85
|
|
Mindestzahlbeitrag für die
Beitragspflicht von Versorgungsbezügen in der KV und PV
|
(05)120,75 |
120,75
|
|
Mindestbemessungsgrundlage in der
RV für geringfügig Beschäftigte |
(05)155,00 |
155,00
|
|
Mindestbeitrag in der RV für
geringfügig Beschäftigte Hinweis: berechnet aus dem
Beitragssatz i. H. v. 19,5 v. H. |
(05)30,23 |
30,23
|
Fragen und Beratungsgespräch?