FAQ - Frequently Asked Questions

 

 

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Besteuerung private Leibrenten

 

Neue "Altersvorsorgeaufwendungen" für die "neue"

Basisrente - auch als "Rürup-Police" bezeichnet

 

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2006

 

 

Altersvorsorgeaufwendungen

"Sonderausgabenabzug für die Basis-Rente bzw. auch Rürup-Rente"

 

Die Altersvorsorgeaufwendungen gibt es  z u s ä t z l i c h  zu den bereits bekannten

Vorsorgeaufwendungen. Diese "Vorsorgeaufwendungen alt" bleiben erhalten -

abzugsfähig sind für Kranken-, Renten, Unfall, Haftpflichtversicherungen

2.400 € für abhängig Beschäftigte und 1.500 € für nicht abhängig Beschäftigte.

 

Kennzeichnend für die Basis-Rente ist der Sonderausgabenabzug für

Altersvorsorgeaufwendungen, der 2006 bereits 62% beträgt und in den Folgejahren

bis auf 100% ansteigt.

 

Tabelle "Sonderausgabenabzug" Basisrente

Fördergrenze 2006 62% aus 20.000 € p.a.  = 12.400 € p.a.
Fördergrenze 2007 64% aus 20.000 € p.a.  = 12.800 € p.a.
Fördergrenze 2008 66% aus 20.000 € p.a.  = 13.200 € p.a.
Fördergrenze 2009 68% aus 20.000 € p.a.  = 13.600 € p.a.
und später jährl. steigend um 2%-Punkte - 100% ab 2025 ... 20.000 € p.a.

 

Bei der (Einkommens-) Steuererklärung senken die Altersvorsorgeaufwendungen

deutlich das zu versteuernde Einkommen. Im Gegenzug ist die spätere Rente,

wie die gesetzliche Rente auch, mit schrittweiser Steigerung in einer Übergangszeit

voll nachgelagert zu versteuern. Aktuell können 60% von maximal 20.000 €

geltend gemacht werden.

 

Tabelle "Bezug einer Basisrente als Ruheständler":

Rentenbeginnalter zu versteuernder Rentenanteil
2005 50%
2010 60%
2015 70%
2020 80%
2025 85%
2030 90%
2035 95%
2040 100%

 

Beispiel zur Tabelle:

Ein Selbständiger mit einem Grenzsteuersatz von ~42% entschließt sich

monatlich 500 € in eine private "Rürup-Police" einzuzahlen - also 6.000 €

im Jahr. 62% also 3.720 € können in 2006 geltend gemacht werden - das

bedeutet eine Steuerersparnis von 1.562 €!

(Grob vereinfachte Darstellung)

 

 

Arbeitgeberbescheinigung

Die Bescheinigung weist gegenüber Ihrem Arbeitgeber aus, dass Sie in einer

privaten Krankenversicherung versichert sind und beziffert die Höhe der Beiträge.

Auf dieser Basis erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags

als Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung im Rahmen Ihrer

Gehaltsabrechnung und der gültigen Höchstbeiträge

(siehe auch Arbeitgeberzuschuss) gutgeschrieben.

 

 

Arbeitgeberzuschuss

Arbeitnehmer erhalten 50% Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung vom Arbeitgeber.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte beträgt

236,91 € (2006) pro Monat. Der maximaler Arbeitgeberzuschuss für privat

Pflegepflichtversicherte beträgt 30,28 € (2006) pro Monat.

 

 

Beitragsbemessungsgrenzen "BBG"

Die "BBG"s sind Grenzen, bis zu denen Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen zu

entrichten sind - hier ein Überblick über die wichtigsten Grenzen - sie werden jährlich angepasst:

 

c.i.c - culpa in contrahendo

Die c.i.c. beschreibt eine Gruppe von möglichen Haftungssituation für jegliches Gewerbe und

beschreibt damit eine Gruppe von klassischen Versicherungsfällen in Bezug auf die

Betriebs-/Geschäftshaftpflichtversicherung.

Demnach gibt es Situationen, in denen ein Geschäft/Firma/Selbständiger haftet, auch wenn im

umgangssprachlichen Sinn noch überhaupt keine Geschäftsverhandlung oder ein Kauf

stattgefunden hat.

Ein "prominentes" Beispiel:

Ein "Interessent" betritt die Terrasse einer Eisdiele und verletzt sich beim Sturz

über Ketten mit denen die Stühle zwecks Diebstahlschutz zusammengekettet sind.

Obwohl weder eine Bestellung oder ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, haftet

der Geschäftseigentümer, weil das Eintreten bzw. Anschauen der Ware bereits eine

Kontrahierung/Akquisition des Interessenten zum Abschluss eines Kaufvertrags darstellt.

Der Eigentümer haftet, weil er für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist - auch in der

Kontrahierungsphase.

 

 

Elementarschäden

Gemeint sind in den Sparten Hausratversicherung und Gebäudeversicherung insbesondere

der Einschluss der erweiterten Elementarschädenversicherung gegen die Gefahren

Überschwemmung des Versicherungsorts, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.

 

 

Ertragsanteil

Ab 2005 wird der Ertragsanteil nur noch auf private Renten angewendet. Für private Rentenpolicen

der "dritten Schicht" (dies ist die ab 2005 nach dem AltEinkG die neue allgemeine Bezeichnung

für private Rentenversicherung) ergibt sich dadurch eine steuerliche Entlastung im Rentenbezug.

 

Tabelle Ertragsanteil:

Rentenbeginn bis 31.12.2004 ab 01.01.2005
60 32% 22%
61 31% 22%
62 30% 21%
63 29% 20%
64 28% 19%
65 27% 18%

 

Beispiel zur Tabelle:

Eine 65-jährige Person erhält ab 2005 eine private Leibrente von einem Versicherungsunternehmen

von 1.000 € - dann sind verkürzt dargestellt 180 € als Einkommen zu versteuern. Liegt der Steuersatz

beispielsweise bei 35% entfallen also 63 € Einkommenssteuer auf 1.000 € Leibrente.

 

 

Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung entscheidet der Versicherungsnehmer

aus einer vorgegeben Menge von Investmentfonds selbst, wie sein Kapital angelegt wird.

Vom Sparbetrag wird wie bei klassischen Lebensversicherung der Anteil zur Deckung

der Kosten und zur Deckung des Risikoanteils (BUZ, Todesfall, Garantierenten, ... -

entsprechend dem integriertem Versicherungsschutz) abgezogen - für den Rest werden Anteile an

Investmentfonds erworben und für den Kunden verwaltet. Die Fondspolicen bieten den Vorteil, dass zu

geringen monatlichen Sparbeiträgen regelmäßig Fondsanteile von internationalen Investmentgesellschaften

erworben werden und gleichzeitig ein individuell passenden Versicherungsschutz vereinbart werden kann.

Die steuerlicher Behandlung erfolgt analog zu herkömmlichen Kapitallebensversicherungen.

Je nach Police und Anbieter kann trotz der Kapitalmarktabhängigkeit eine Garantiesumme vereinbart

werden.

 

 

Gliedertaxe

In der privaten Unfallversicherung gibt es Tabellen, die Bestandteil der Versicherungsbedingungen sind,

nach denen die Schwere von dauerhaften Schäden durch einen Unfall bewertet werden.

Die Bewertung erfolgt unabhängig vom Einfluss der Verletzung auf die Fähigkeit einer Erwerbstätigkeit

nachzugehen und ist deshalb mit der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) und

dem dortigen Invaliditätsbegriff nicht vergleichbar.

Zusammen mit der Invaliditätssumme und der Invaliditätsstaffel/Progression ergibt sich die Summe

der Auszahlung bei Verlust der Funktion eines bestimmten Körperteils. Die Höhe der Zahlungen wird

meistens innerhalb der Versicherungsbedingungen als Tabelle dargestellt.

Die Unfallversicherung dient der Ergänzung der Berufsunfähigkeitspolice, weil zum einen in der BU meistens

nicht 100% des aktuellen Einkommens abgesichtet werden können und zum anderen ist der Kapitalbedarf

bei starken körperlichen Einschränkungen oft höher als im gesunden Zustand -

"Umbaumaßnahmen", "Abhängigkeit von Dienstleistern".

Kann eine Berufsunfähigkeitspolice aufgrund von gesundheitlichen Vorbelastungen nicht erworben werden,

sollte zumindest eine Absicherung für Unfallfolgen vorgenommen werden.

 

 

Hotelkosten

Hotelkosten können bei der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung mit eingeschlossen

werden. Bei Unbewohnbarkeit der Wohnung wird die Hotelunterbringung ihm Rahmen der in den

Versicherungsbedingungen ausgewiesenen Beträgen erstattet.

 

 

Invalidität

Der Begriff ist in der privaten Unfallversicherung anders belegt als bei der Unfallversicherung Ihrer

Berufsgenossenschaft (Pflichtversicherung bei Betrieben mit Arbeitnehmern!) - siehe auch Gliedertaxe

 

 

Kündigung bei Prämiensatzanpassungen

Bei Erhöhung des Prämiensatzes besteht in den meisten Versicherungsbedingungen gemäß des V

ersicherungsvertragsgesetzes ein Sonderkündigungsrecht. Besonders relevant sind in der Praxis

Kündigungen bei Kranken- und Kraftfahrzeugversicherungen. Es sind Kündigungsfristen zu beachten.

 

 

Leibrenten

Es handelt sich um Renten, die an das Leben einer bestimmten Person geknüpft sind

bzw. lebenslang gezahlt werden.

In der privaten Rentenversicherung kann der Schutz auch auf Hinterbliebene ausgeweitet werden.

a) Tod des Versicherten während des Rentenbezugs:

Ihm Rahmen der "Rentengarantie (-zeit)" wird z.B. eine Mindestzahldauer der Rente ab Beginn

der Rentenzahlung festgelegt, die unabhängig vom Leben des eigentlich Rentenversicherten ist - Beispiel:

Rentenbeginn ab 65, Rentengarantie 15 Jahre - die Hinterbliebenen erhalten Rente bis der Versicherte

80 Jahre alt geworden wäre.

b) Tod des Versicherten vor Rentenbeginn:

Zusätzlich sollte in Rentenverträge die "Beitragsrückgewähr" eingeschlossen werden - die Hinterbliebenen

erhalten mindestens die einbezahlten Beiträge - in den meisten Tarifen auch die erwirtschafteten

Überschüsse - zurück.

 

 

Mietsachschäden

Die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen

zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden sind im Rahmen der "Besonderen Bedingungen

für den Einschluss von Mietsachschäden" mitversichert - überprüfen Sie Ihre Police dahingehend!

Generell sind gemietete oder entliehene und geborgte Sachen nicht versichert - sie sind dem Eigentum

gleichgestellt.

 

 

Neuwert

Der Anspruch besteht in der Wiederbeschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte unabhängig

vom Alter und Gebrauchszustand. Die Neuwertversicherung findet Anwendung bei der Sachversicherung,

insbesondere in der Hausrat- und der Geschäftsinhaltsversicherung. Die Sachen müssen sich jedoch

in Gebrauch befinden. Für ausrangierte Sachen auf dem Dachboden oder im Keller wird der Zeitwert

ersetzt, welcher in der Praxis sehr nahe bei "Null" liegt.

Oft kommt es zur Unterversicherung, weil nicht beachtet wird, dass der Neuwert der

Versicherungssumme entsprechen muss und der derzeitige Kaufpreis von älteren Möbeln und

Gegenständen unterschätzt wird.

 

 

Pauschaldeklaration

Bei der Definition einer Betriebseinrichtung sind manche Gegenstände nur schwer

versicherungstechnisch greifbar, weil zum einen ihr Wert schwer bestimmbar ist ("Datenträger")

und zum andern aus Risiko- und Prämiengründen nur eine begrenzte

Versicherungsmöglichkeit besteht ("Bargeld").

Eine ganze Reihe von Sachen mit ihrem entsprechenden Versicherungsschutz

wird deshalb in den "Pauschaldeklarationen" näher definiert. Pauschalierte Erstrisikoeinschlüsse

(Erstrisiko, d.h. der Schaden wird bis zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt

ohne Rücksicht darauf, ob die Versicherungssumme dem Gesamtwert der

versicherten Sachen entspricht) sind prämienfrei im Rahmen gewisser Prozente

und Höchstsummen mit eingeschlossen.

Bei Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung müssen die Pauschaldeklarationen intensiv

mit dem Betriebsinhaber/Versicherungsnehmer diskutiert werden.

 

 

Riesterrente

Gemeint sind private Rentenversicherungen und Sparverträge, die entsprechend zertifiziert wurden.

Es gibt eine staatliche Förderung durch direkte Zuschüsse und steuerliche Erleichterungen

für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Insbesondere durch die festen Zuschüsse pro Familienmitglied ist die Riesterrente

für Familien geeignet, die keine hohe Steuerlast tragen und deshalb

nicht von Steuersparmodellen profitieren. In vielen Fällen ist sie auch für Beamte und

gut verdienende Familien lukrativ, da alternativ die Möglichkeit der vollen steuerlichen

Abzugsfähigkeit besteht!

Auch Ehepaare bei denen ein Partner selbständig ist und der andere angestellt bzw.

"Riesterfähig" ist sollten sich die Riesterförderung durchrechnen lassen.

Wer noch nicht über eine ausreichende private und betriebliche Altersvorsorge verfügt,

sollte sich eingehend beraten lassen.

Riester-Förderung im Überblick ab 2008 (nur bei Rentenpflichtversicherung):

Am Beispiel einer Familie:

 

Förderjahr(e)

Mutter

Vater

Kind 1

Kind 2

Summe

2005

76 €

76 €

92 €

92 €

336 €

2006/2007, jeweils

114 €

114 €

138 €

138 €

504 €

2008 und folgende

154 €

154 €

185 €

185 €

678 €

 

 

Selbstbehalt

Selbstbehalte regeln den Anteil, den ein Versicherungsnehmer je nach Vertrag pro Versicherungsfall

und pro Jahr selbst begleichen muss. Üblich sind sowohl feste Höchstbeträge als auch

prozentuale Beteiligungen seitens des Versicherungsnehmers.

Der Selbstbehalt kann sich auf alle Gefahren innerhalb einer Police oder auf nur bestimmte Bereiche

in einer Police beziehen.

Da hierdurch Versicherungsunternehmen vom Verwaltungsaufwand bei Kleinstschäden entlastet

werden sind Verträge mit Selbstbehalt oft deutlich günstiger.

 

 

Schichtenmodell

Das Schichtenmodell beschreibt anschaulich, wie eine Rentenversorgung aufgebaut sein soll. Die drei Schichten sind dabei nach

den prinzipiellen Fördermöglichkeiten (Steuern und ggf. Zulagen) aufeinander aufbauen geordnet.

1. Schicht:

Gesetzliche Rentenversicherung (BfA, LVA)  u n d  private "Rürup-Rente" (echte Rententarife ohne Übertragbarkeit und

ohne Möglichkeit der Kapitalauszahlung, dafür aber ab 2005 als Vorsorgeaufwendungen absetzbar)

2. Schicht:

Betriebliche Altersversorgung

(in den Durchführungswegen "Pensionskasse", "Unterstützungskasse", "Pensionsfonds", "Direktzusage")

u n d / o d e r  "Riester-Verträge" (Wahlweise steuerlich absetzbar oder pauschale Förderbeträge)

3. Schicht:

Private Vorsorgeverträge ("Geringe Besteuerung des Ertragsanteils bei Renten",

"Besteuerung der Hälfte des Gewinns bei Kapitalauszahlung")

 

 

Schlüsselverlust

Schlüsselverlust kann im Zusammenhang mit Schließanlagen sehr teuer werden.

Berufsgruppen, wie Handwerker oder Lehrer, die regelmäßig Schlüssel von größeren Gebäuden mit

Schließanlagen übernehmen, sollten deshalb auf den Einschluss dieses Risikos in Ihre

Haftpflichtversicherungspolice achten.

 

 

Ständig bewohnte Wohnung

Nach den Tarifwerken der Hausratversicherung ist eine Wohnung dann nicht ständig bewohnt,

wenn sich über 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht

in der Wohnung aufhält.

Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall

vom Versicherungsschutz ausgenommen (Klausel 7213).

In der Praxis ist dies insbesondere bei Rentnern, die sich regelmäßig längere Zeit im Ausland aufhalten,

Ferienwohnungen und Wochenendhäusern von Interesse.

 

 

Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht

Eine Unterversicherung besteht, wenn der Wert (meistens ist der Neuwert versichert) der am

Versicherungsort befindlichen versicherten Sachen höher ist als die Versicherungssumme.

Kommt es zum Schadenfall, wird bei einer bestehenden Unterversicherung der Schaden auch

nur anteilig beglichen, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt.

Ermitteln bzw. überprüfen Sie deshalb die Versicherungssumme regelmäßig mit Ihrem

Versicherungspartner, welcher entsprechende Formulare und seine Arbeitszeit zu Ihrer

Unterstützung kostenfrei bereit hält.

 

 

Wartezeit

Wartezeiten haben im Rahmen der Rechtsschutzversicherung und der Krankenversicherung Bedeutung.

 

Krankenversicherung:

Wartezeiten können gegen eine ärztliche Untersuchung oder bei Anrechnung der Vorversicherungszeit - z.B. beim Übertritt von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erlassen werden. Da dies meist der Fall ist, kommt den Wartezeiten in der Praxis nur eine geringe Bedeutung zu.

 

Rechtsschutzversicherung:

In der Rechtsschutzversicherung besteht typischerweise für die Leistungsarten

eine Wartezeit von 3 Monaten.

 

 

Zahnstaffel

Bei einigen Anbietern von privaten Krankenversicherung und Zusatzversicherungen gibt es

typischerweise im Bereich Zahnersatz pauschalierte Höchstgrenzen für die Erstattungsfähigkeit

entsprechender Kosten. Die Grenzen sind normalerweise über drei bis zehn Jahre aufsteigend "gestaffelt".

Teilweise besteht der Versicherer auch im Rahmen der Gesundheitsprüfung auf die Vereinbarung einer

Zahnstaffel, wenn z.B. einige Zähne bereits geschädigt sind.

 

 

Rechengrößen Sozialversicherung 2006, vorläufig

 

 

alte BL [€]

neue BL [€]

vorläufiger Stand

 

 

Bezugsgrößen (im Bereich der KV, PV gilt für die neuen Bundesländer die Bezugsgröße West)

Bezugsgröße – jährlich

Bezugsgröße - monatlich 

 

29.400,00

2.450,00

 

24.780,00

2.065,00

 

Jahresarbeitsentgeltgrenzen

Krankenversicherung (allgemein) monatlich

Krankenversicherung (allgemein) jährlich

Krankenversicherung (Bestandsfälle PKV) monatlich

Krankenversicherung (Bestandsfälle PKV) jährlich

 

 

 

3.937,50

47.250,00

 3.562,50

42.750,00

 

 

3.937,50

47.250,00

 3.562,50

42.750,00

 

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)

 

Kranken- und Pflegeversicherung – monatlich

Kranken- und Pflegeversicherung – jährlich –

Rentenversicherung (allgemein) – monatlich –

Rentenversicherung (allgemein) – jährlich –

Rentenversicherung Knappschaft – monatlich -

Rentenversicherung Knappschaft – jährlich –

Arbeitslosenversicherung – monatlich –

Arbeitslosenversicherung – jährlich -

 

 

 

3.562,50

42.750,00

 5.250,00

63.000,00

(05)6.400,00

(05)76.800,00

5.250,00

63.000,00

 

 

 

 

3.562,50

42.750,00

4.400,00

52.800,00

 4.400,00

52.800,00

4.400,00

52.800,00

 

 

Geringfügigkeitsgrenze

 

400,00

 

400,00

 

 

Geringverdienergrenze Azubis

 

325,00

 

325,00

 

 

Sachbezugswerte

Sachverzugswert für freie Verpflegung – monatlich

Sachbezugswert für freie Unterkunft - monatlich

Gesamtsachbezugswert – monatlich –

 

 

 

(05)200,30

(05)194,20

(05)394,50

 

 

 200,30

178,00

378,30

 

Mindestarbeitsentgelte

Behinderte – Kranken- und Pflegeversicherung – monatlich

Behinderte – Rentenversicherung – monatlich –

 

 

 

(05)483,00

(051.932,00

 

 

 483,00

1.624,00

 

freiwillige Versicherung

Mindestbemessungsgrundlage – allgemein –

Mindestbemessungsgrundlage – Existenzgründer –

Mindestbemessungsgrundlage – hauptberuflich Selbständige - Regelbemessungsgrundlage - hauptberuflich Selbständige –

 

 

 

 816,67

1.225,00

1.837,50

3.562,50

 

 

816,67

1.225,00

1.837,50

3.562,50

 

Höchstzuschuss für PKV – Mitglieder

KV mit Anspruch auf Krankengeld (bundeseinheitlich = 13,3 v. H.)

KV mit Anspruch ohne Krankengeld (bundeseinheitlich = (05)12,9 v. H.)

Pflegeversicherung (bundeseinheitlich außer Sachsen)

Pflegeversicherung nur Bundesland Sachsen

 

 

 

236,91

 

(05)227,36

30,28

12,47

 

 

 

236,91

 

227,36

30,28

12,47

  

 

Studentenbeitrag – Wintersemester 2003 / 2004

Krankenversicherung – monatlich –

Pflegeversicherung – monatlich -

 

 

43,34

7,92

 

 

 43,34

7,92

 

 

Regelbeitrag für Selbständige in der RV – monatlich

Hinweis: berechnet aus dem Beitragssatz. H. v. 19,5 v. H

 

 

 

(05)470,93

 

 

395,85

 

 

Mindestzahlbeitrag für die Beitragspflicht von

Versorgungsbezügen in der KV und PV

 

 

 

(05)120,75

 

 

120,75

 

 

Mindestbemessungsgrundlage in der RV für

geringfügig Beschäftigte

 

 

(05)155,00

 

 

155,00

 

Mindestbeitrag in der RV für geringfügig Beschäftigte

Hinweis: berechnet aus dem Beitragssatz i. H. v. 19,5 v. H.

 

(05)30,23

 

30,23

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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