Die neue Alters- und Rentenvorsorge

Empfehlungen im Überblick    Selbständige    Beamte    Angestellte

 

 

A. Für den eiligen Leser

 

A1. Selbständige

A2. Angestellte

A3. Beamte

 

 

B. Entdecken Sie die Vorteile!

Eine kurze Analyse des Alterseinkünftegesetzes

 

Bislang sprach man zur Veranschaulichung der dreigeteilten Strategie zum Rentenaufbau

vom „Drei-Säulen-Modell“ („gesetzl. Rente“ + „betriebl. Altersversorgung“ + „priv. Vorsorge“).

Durch die vom Gesetzgeber veranlasste Neustrukturierung der Besteuerung

der Rentenvorsorge durch das „Alterseinkünftegesetz“ – AltEinkG werden die Rentenversicherungen

stärker nach den zugeordneten Fördermodalitäten geordnet. Daher spricht man von drei Ebenen.

 

 

Ebene 1 („Basisvorsorge“)

wird im wesentlichen gebildet durch die gesetzliche Rentenversicherung und die

neuen „Rürup-Policen“. „Rürup-Policen“ sind private Rentenversicherung, ohne Kapitalwahlrecht,

die erst ab dem 60. Lebensjahr als Rente zur Auszahlung kommen und

auch nicht übertragbar oder vererbbar sind.

Hinterbliebenenrenten und Berufsunfähigkeitsrenten können eingeschlossen werden.

Ab Renteneintritt 2040 werden diese beiden Rentenarten allerdings voll zu versteuern sein.

Verkürzt dargestellt können sie im Rahmen der neuen „Altersvorsorgeaufwendungen“

zunächst in 2005 60% der Beiträge zu den privaten Rentenversicherungen

(dann jährlich um 2% steigend bis zu 100% ab 2025) bis zu 20.000 € p.a. (40.000 € für Ehepaare)

steuerlich geltend machen (effektiv können 20% der Beiträge zur GRV geltend gemacht werden).

Diese Ebene ist für Selbständige mit hoher Steuerprogression äußerst interessant.

Ebenso für Angestellte, die über Ebene 2 bislang nicht genug private Rentenanwartschaften

aufbauen konnten oder wollten.

Nicht zu unterschätzen ist der Vorteil, dass erstmals für private Anlagen in fondsgebundene

Rentenversicherungen (auch Wunsch reine Investmentfondsanlage) steuerliche Abzugsfähigkeit

im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen besteht.

 

 

Ebene 2 („Zusatzvorsorge“)

bilden die betriebliche Altersversorgung und die „Riesterrente“. Die Riesterrente sieht

unabhängig der Einkommenssituation Festzuschüsse für alle Familienmitglieder vor

und ist deshalb für Familien mit geringem Steuersatz geeignet.

Die Antragstellung wurde vereinfacht. Die betriebliche Altersversorgung ist für jeden Angestellten,

der Steuern zahlt, empfehlenswert und geeignet. Selbständigen steht diese Ebene nicht offen.

 

Ebene 3 („andere Vorsorgeaufwendungen“)

steht für alle zusätzlichen privaten Versicherungen, die ab 2005 abgeschlossen werden.

Es sind im wesentlichen Rententarife, die schon länger auf dem Markt sind –

jedoch wird bei Ausübung der Kapitaloption die Hälfte des Gewinns zukünftig zu

versteuern sein. Diese Ebene ist wegen des heruntergesetzten Ertragsanteils

(ab 65 Jahre: von 27% auf 18% verbessert) insbesondere für Selbständige interessant,

die während Ihrer aktiven Zeit keine hohe Steuerbelastung tragen.

 

Faktisch können nach dem AltEinkG diejenigen sofort und deutlich profitieren,

die relativ viel Steuern zahlen. Die neuen Altersvorsorgeaufwendungen bieten Freiraum

private Vorsorge im Rahmen der „Rürup-Policen“ geltend zu machen und es können

1.800 € zusätzlich in der betrieblichen Versorgung direkt vom Bruttogehalt ohne Besteuerung

in eine Rentenversorgung getauscht werden („Gehaltsumwandlung“).

Die bekannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen belaufen sich ab 2005 auf 1.500 € p.a.

für Angestellte und auf 2.400 € p.a. für Selbständige.

 

 

Die Riesterrente im Überblick:

die Förderung zur Riesterrente wird bis 2008 sukzessive erhöht -

gefördert wird seit 2002.

        Am Beispiel einer Familie - mögliche Zulagen pro Jahr:

Förderjahr(e)

Mutter

Vater

Kind 1

Kind 2

Summe

2005

76 €

76 €

92 €

92 €

336 €

2006/2007, jeweils

114 €

114 €

138 €

138 €

504 €

2008 und folgende

154 €

154 €

185 €

185 €

678 €

 

 

Fazit - Unsere Empfehlung

  1. Analysieren Sie mit curagate Ihre bisherige Rentenvorsorge

    und setzen Sie sich persönliche Ziele und Rahmenbedingungen

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