Die neue Alters- und Rentenvorsorge
Empfehlungen im Überblick Selbständige Beamte Angestellte
A. Für den eiligen Leser
A1. Selbständige
Das Nutzen der N e u e n V o r s o r g e a u f w e n d u n g e n bis zu 2 0 . 0 0 0 €
pro Jahr im Rahmen der "Rürup-Renten" ist ideal für Selbständige,
die viel Steuern zahlen / sich in einer hohen Progression befinden
Es können auch Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenrenten
eingeschlossen werden
Die Rürup-Rente sollte um klassische private Rententarife ergänzt werden,
da hier Kapitalwahlrecht besteht und eine Übertragung möglich ist
(z.B. Absicherung von Bankkrediten, Vererbung bei Singles)
Für die Anlage in p r i v a t e n F o n d s p r o d u k t e n besteht jetzt
e r s t m a l s e i n e s t e u e r l i c h e A b z u g s f ä h i g k e i t d e r B e i t r ä g e
im Rahmen der "Rürup-Policen"
Diese Vorsorgeverträge sind nicht verpfändbar oder übertragbar - also auch im
schlimmsten Fall sicher vor dem Zugriff von Gläubigern
Selbständige, die aktuell eine relativ geringe Steuerbelastung tragen und die
vielleicht sogar eine tendenziell höhere Steuerbelastung im Ruhestand
erwartet, sollten den Schwerpunkt auf die reine private Leibrentenvorsorge
legen (hier besteht Kapitalwahlrecht, Übertragbarkeit, Vererbbarkeit)
und die Besteuerung privater Leibrenten ist äußerst gering
Berufsunfähigkeitsrenten sollten zusätzlich als eigenständige Verträge
vereinbart werden
A2. Angestellte
Alle Angestellten sollten Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung nutzen,
da sofort Steuervorteile erzielt werden und bis 2008 sogar Sozialabgabenfreiheit
bei der Gehaltsumwandlung besteht
Die " n e u e D i r e k t v e r s i c h e r u n g " über 1.800 € sollte genutzt werden,
weil
für gut verdienende oder ältere Angestellte die Umwandlung von 2.496 €
("4% der BBG") oft nicht ausreicht
der Abschluss bei bekannten Versicherungsunternehmen mit bekannten
Tarifen erfolgt
Das Nutzen der N e u e n A l t e r s v o r s o r g e a u f w e n d u n g e n bis zu 2 0 . 0 0 0 €
pro Jahr im Rahmen der "Rürup-Renten" ist ideal für Angestellte,
die viel Steuern zahlen / sich in einer hohen Progression befinden und
sich nicht ausschließlich auf betrieblich veranlasste Angebote verlassen wollen
oder können
Es können auch Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenrenten
eingeschlossen werden
Die "Rürup-Rente" sollte um klassische private Rententarife ergänzt werden,
da hier Kapitalwahlrecht besteht und eine Übertragung möglich ist
(Absicherung von Bankkrediten, Vererbbarkeit bei Singles)
Angestellte, die aktuell eine relativ geringe Steuerbelastung sowie eine Familie haben,
sollten eine "Riesterrente" vereinbaren, da hier jedes Familienmitglied über
feste Beträge gefördert wird
A3. Beamte
Auch Beamte können "Riestern"!
Für Beamte, die eine sehr gute Pension bekommen werden, ist die klassische Rente
aufgrund der geringeren Ertragsanteilbesteuerung noch besser geworden
B. Entdecken Sie die Vorteile!
Eine kurze Analyse des Alterseinkünftegesetzes
Bislang sprach man zur Veranschaulichung der dreigeteilten Strategie zum Rentenaufbau
vom „Drei-Säulen-Modell“ („gesetzl. Rente“ + „betriebl. Altersversorgung“ + „priv. Vorsorge“).
Durch die vom Gesetzgeber veranlasste Neustrukturierung der Besteuerung
der Rentenvorsorge durch das „Alterseinkünftegesetz“ – AltEinkG werden die Rentenversicherungen
stärker nach den zugeordneten Fördermodalitäten geordnet. Daher spricht man von drei Ebenen.
Ebene 1 („Basisvorsorge“)
wird im wesentlichen gebildet durch die gesetzliche Rentenversicherung und die
neuen „Rürup-Policen“. „Rürup-Policen“ sind private Rentenversicherung, ohne Kapitalwahlrecht,
die erst ab dem 60. Lebensjahr als Rente zur Auszahlung kommen und
auch nicht übertragbar oder vererbbar sind.
Hinterbliebenenrenten und Berufsunfähigkeitsrenten können eingeschlossen werden.
Ab Renteneintritt 2040 werden diese beiden Rentenarten allerdings voll zu versteuern sein.
Verkürzt dargestellt können sie im Rahmen der neuen „Altersvorsorgeaufwendungen“
zunächst in 2005 60% der Beiträge zu den privaten Rentenversicherungen
(dann jährlich um 2% steigend bis zu 100% ab 2025) bis zu 20.000 € p.a. (40.000 € für Ehepaare)
steuerlich geltend machen (effektiv können 20% der Beiträge zur GRV geltend gemacht werden).
Diese Ebene ist für Selbständige mit hoher Steuerprogression äußerst interessant.
Ebenso für Angestellte, die über Ebene 2 bislang nicht genug private Rentenanwartschaften
aufbauen konnten oder wollten.
Nicht zu unterschätzen ist der Vorteil, dass erstmals für private Anlagen in fondsgebundene
Rentenversicherungen (auch Wunsch reine Investmentfondsanlage) steuerliche Abzugsfähigkeit
im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen besteht.
Ebene 2 („Zusatzvorsorge“)
bilden die betriebliche Altersversorgung und die „Riesterrente“. Die Riesterrente sieht
unabhängig der Einkommenssituation Festzuschüsse für alle Familienmitglieder vor
und ist deshalb für Familien mit geringem Steuersatz geeignet.
Die Antragstellung wurde vereinfacht. Die betriebliche Altersversorgung ist für jeden Angestellten,
der Steuern zahlt, empfehlenswert und geeignet. Selbständigen steht diese Ebene nicht offen.
Ebene 3 („andere Vorsorgeaufwendungen“)
steht für alle zusätzlichen privaten Versicherungen, die ab 2005 abgeschlossen werden.
Es sind im wesentlichen Rententarife, die schon länger auf dem Markt sind –
jedoch wird bei Ausübung der Kapitaloption die Hälfte des Gewinns zukünftig zu
versteuern sein. Diese Ebene ist wegen des heruntergesetzten Ertragsanteils
(ab 65 Jahre: von 27% auf 18% verbessert) insbesondere für Selbständige interessant,
die während Ihrer aktiven Zeit keine hohe Steuerbelastung tragen.
Faktisch können nach dem AltEinkG diejenigen sofort und deutlich profitieren,
die relativ viel Steuern zahlen. Die neuen Altersvorsorgeaufwendungen bieten Freiraum
private Vorsorge im Rahmen der „Rürup-Policen“ geltend zu machen und es können
1.800 € zusätzlich in der betrieblichen Versorgung direkt vom Bruttogehalt ohne Besteuerung
in eine Rentenversorgung getauscht werden („Gehaltsumwandlung“).
Die bekannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen belaufen sich ab 2005 auf 1.500 € p.a.
für Angestellte und auf 2.400 € p.a. für Selbständige.
Die Riesterrente im Überblick:
die Förderung zur Riesterrente wird bis 2008 sukzessive erhöht -
gefördert wird seit 2002.
Riester-Förderung im Überblick ab 2008 (nur bei Rentenpflichtversicherung):
Grundzulagen p.a.: 154 € Single, Ehepaar 308 €, 185 € pro Kind
Grundzulagen p.a. 2002 und 2003: 38 € Single, Ehepaar 76 €, 46 € pro Kind
Grundzulagen p.a. 2004 und 2005: 76 € Single, Ehepaar 152 €, 92 € pro Kind
Grundzulagen p.a. 2006 und 2007: 114 € Single, Ehepaar 228 €, 138 € pro Kind
Bis zu 4% der BBG können ab 2008 (~ € 2.496 p.a.) steuerlich geltend gemacht werden -
übersteigt die Steuerersparnis den Zuschuss, wird die Differenz
vom Finanzamt erstattet
Am Beispiel einer Familie - mögliche Zulagen pro Jahr:
Förderjahr(e)
Mutter
Vater
Kind 1
Kind 2
Summe
2005
76 €
76 €
92 €
92 €
336 €
2006/2007, jeweils
114 €
114 €
138 €
138 €
504 €
2008 und folgende
154 €
154 €
185 €
185 €
678 €
Es bestehen folgende Vorteile bei Abschluss einer
klassischen privaten Leibrente
Die Rente kann alternativ als Einmalkapitalauszahlung analog der
Kapitallebensversicherung eingenommen werden
(bei ab 2005 geschlossenen Verträgen ist allerdings die Hälfte
des Gewinns zu versteuern)
Bei Bezug einer Leibrente ist nicht die komplette Rente,
sondern nur der Ertragsanteil zu versteuern
(Verbesserung von 27% auf 18% ab 2005 bei Renteneintritt mit 65 Jahren:
Werden 1.000 € private Rente bezogen wären dann 180 € mit
dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.)
Fragen Sie Ihren Finanzbeamten und/oder Ihren Steuerberater
Fazit - Unsere Empfehlung
Analysieren Sie mit curagate Ihre bisherige Rentenvorsorge
und setzen Sie sich persönliche Ziele und Rahmenbedingungen
Wir entwickeln mit Ihnen eine Plan und optimieren ihn hinsichtlich
des Tarifs
des Lebensversicherers und
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